Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen
Bei einem Schaden durch ein Gasgerät kann eine Versicherung, bei fehlender oder abgelaufener
Gültigkeit der Gasprüfung, durchaus die Zahlung verweigern.
Nach erfolgreicher Prüfung wird unsererseits die Plakette am Fahrzeug angebracht werden. Bei
Bedarf führen Wir die notwendige Gasprüfung auch vor Ort am Stellplatz durch.
Halten Sie dazu unbedingt bereit:
eine gefüllte und angeschlossene Gasflasche
das gelbe Prüfbescheinigungsheft
alle an das Gassystem anzuschließenden Geräte
Folgende sicherheitsrelevante Dinge werden dabei geprüft:
:: die Befestigung der Gasflaschen
:: die Lüftungsöffnung im Flaschenkasten
:: das nicht vorhandensein von elektrischen Einrichtungen im Bereich der Gasarmaturen
:: die allgemeine Funktionsfähigkeit
:: das Alter von Schläuchen und Druckminderer
:: die Funktion der Abgasanlage
:: die Dichtheit
:: die Sicherheitsventile und Absperreinrichtungen
:: die angeschlossenen Gasgeräte auf Funktion (Flammbild, Zündsicherung etc.)
Mit welchen Kosten muß ich rechnen bei der Gasprüfung für mein Wohnmobil / Wohnwagen?
ab 25 Euro - je nach Umfang der Prüfung bzw. eventuell zu wechselnder Bauteile sind weitere Kosten
möglich.
1 - TÜV® ist eine eingetragene Marke - https://www.vdtuev.de/verband/marke_tuev
Meißner Straße 7 | 01594 Seerhausen
Telefon: 035268 - 82098 | Fax: 035268 - 85070
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Wir sind Ihr Ansprechpartner beim Füllen, Tauschen und dem Verkauf
von Gasflaschen vieler Art in der Nähe von
Meißen Großenhain Bad Liebenwerda Elsterwerda Riesa Oschatz Döbeln Nossen
Die Gasprüfung für einen Wohnwagen
bzw. ein Wohnmobil muss alle 2 Jahre
durchgeführt werden.
Bei Änderungen am Gassystem
unmittelbar nach deren Ausführung.
Diese hat nach dem Arbeitsblatt G 607
des DVGW: Prüfbescheinigung
Technische Regeln
„Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" zu
erfolgen.
Die Gasprüfung beim Wohnmobil bzw.
Wohnwagen ist Vorraussetzung für die
Hauptuntersuchung "HU", auch vielmals
umgangssprachlich als Gas TÜV® 1
benannt. Die meisten Campingplätze
fordern in ihren Bedingungen
mittlerweile eine gültige Gasprüfung als
Bedingung zum Befahren des
Stellplatzes.