Wartung und Service von Gasanlagen
Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggas-Flaschenanlagen nach den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012)
Flüssiggas-Flaschenanlagen sind wiederkehrend alle zehn Jahre durch einen TRF-Sachkundigen oder einen Fachbetrieb zu prüfen.
Das Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung ist durch den Prüfer zu bescheinigen.
Lassen Sie Ihre Flüssiggas-Flaschenanlage regelmäßig überprüfen und helfen Sie mit, Unfälle und Schäden zu vermeiden. Wir beraten Sie gern
näher und prüfen Ihre Flüssiggas-Flaschenanlage, egal ob Freizeit-, Garten-, Grill-, Camping-, Wohnmobil-, Wohn- oder Hobbybereich.
Die wiederkehrende Prüfung einer Flüssiggas-Flaschenanlage erstreckt sich auf eine:
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Prüfung der Aufstellung von Flüssiggas-Flaschen
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Prüfung der Flüssiggas-Rohrleitungen und Anschlüsse
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Funktionsprüfung der Gasgeräte
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Funktionsprüfung der Abgasführung
Hinweis: Bei gewerblich genutzten Anlagen sind zusätzlich die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV
D34/ GUV-V D34 zu beachten.
Meißner Straße 7 | 01594 Seerhausen
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