Wartung und Service von Gasanlagen
Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggas-Flaschenanlagen nach den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) Flüssiggas-Flaschenanlagen sind wiederkehrend alle zehn Jahre durch einen TRF-Sachkundigen oder einen Fachbetrieb zu prüfen. Das Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung ist durch den Prüfer zu bescheinigen. Lassen Sie Ihre Flüssiggas-Flaschenanlage regelmäßig überprüfen und helfen Sie mit, Unfälle und Schäden zu vermeiden. Wir beraten Sie gern näher und prüfen Ihre Flüssiggas-Flaschenanlage, egal ob Freizeit-, Garten-, Grill-, Camping-, Wohnmobil-, Wohn- oder Hobbybereich.
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Die wiederkehrende Prüfung einer Flüssiggas-Flaschenanlage erstreckt sich auf eine: Prüfung der Aufstellung von Flüssiggas-Flaschen Prüfung der Flüssiggas-Rohrleitungen und Anschlüsse Funktionsprüfung der Gasgeräte Funktionsprüfung der Abgasführung
Hinweis: Bei gewerblich genutzten Anlagen sind zusätzlich die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV D34/ GUV-V D34 zu beachten.
Meißner Straße 7 | 01594 Seerhausen Telefon: 035268 - 82098 | Fax: 035268 - 85070  Datenschutz | Impressum | designed by WIMETA Wir sind Ihr Ansprechpartner beim Füllen, Tauschen und dem Verkauf von Gasflaschen vieler Art in der Nähe von  Meißen Großenhain Bad Liebenwerda Elsterwerda Riesa Oschatz Döbeln Nossen
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